Allgemeine Geschäftsbedingungen
der
HeimatFoods
Stand: Januar 2023
1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für unsere Lieferungsverträge, Verträge über die mietweise Überlassung von Gegenständen (z.B. Equipment) sowie für die Durchführung von Veranstaltungen.
2. Leistungen
Die HeimatFoods UG stellt Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung, die zur Durchführung von Veranstaltungen erforderlich sind. Sie liefert Speisen, Getränke und andere Lebensmittel, sowie Equipment, Dekoration und Material für die Durchführung der Veranstaltung. Es ist der HeimatFoods gestattet, Aufträge teilweise an Sub-Unternehmer zu übertragen.
Bis zur schriftlichen Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend.
3. Lieferzeit
Die mit dem Auftragnehmer schriftlich oder mündlich vereinbarten Liefer- und Leistungstermine sind verbindlich. Für jeden Vertragsschluss und jede Vertragsänderung werden die Termine gesondert vereinbart.
4. Zahlung, Verzug, Vorschuss
Unsere Rechnungen sind ohne jeden Abzug sofort fällig. HeimatFoods ist berechtigt im Einzelfall einen angemessenen Vorschuss (Anzahlung) zu verlangen, welcher nach verbindlicher Auftragsbestätigung in Rechnung gestellt wird. Im Falle einer Vorschussvereinbarung kommt der Vertrag nur unter der Bedingung der rechtzeitigen Zahlungen des Vorschusses zustande.
HeimatFoods gewährt ein Zahlungsziel von 14 Tagen. Dieses kann bei Vorschussrechnungen unterschritten werden. Längere Zahlungsziele müssen vorher vereinbart werden. Nach Ablauf des Zahlungsziels entstehen für jede Mahnung pauschale Mahnkosten von 2,50 €. Die Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung die Zahlung geleistet wird.
5. Schadensersatz bei Rücktritt oder Kündigung (Auftragsstornierung)
Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück oder kündigt den Vertrag aus Gründen, den der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, dann hat der Auftraggeber einen pauschalen Schadensersatz zu leisten, der wie folgt gestaffelt ist:
Ab Bestelldatum (Auftragsbestätigung) werden 50% des Netto-Auftragsvolumens fällig. Sofern mindestens 6 Wochen vor Veranstaltung storniert wird, sind diese 50% als Stornogebühr zu zahlen und werden von der HeimatFoods einbehalten. Bereits von der HeimatFoods getätigte Bestellungen für die Veranstaltungen (zB unverderbliche Waren, personalisierte Waren oder ähnliches) die nicht wiederverwendet werden können werden dem Auftraggeber selbstverständlich zur Verfügung gestellt!
Sofern zwischen 6 und 2 Wochen vor Veranstaltung storniert wird, sind weitere 25% zu zahlen, insgesamt beträgt die Stornogebühr dann somit 75% des Netto-Auftragsvolumens.
Wird der Auftrag innerhalb von 2 Wochen vor der Veranstaltung storniert, schuldet der Auftraggeber die gesamte Vergütung, abzüglich möglicher ersparter Aufwendungen.
Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber schuldhaft die Ursache zur Vertragsbeendigung durch den Auftragnehmer gesetzt hat (z.B. Zahlungsverzug).
Kann eine Veranstaltung aus unvorhersehbaren Gründen, die der Auftraggeber nachweislich nicht zu verschulden hat, nicht stattfinden, bleibt der Vertrag grundsätzlich bestehen. Bei Verschiebung des Events innerhalb von 2 Wochen vor dem geplanten Event werden 100% der Auftragssumme fällig (siehe oben), jedoch werden von HeimatFoods 20% auf das nächste Folge-Event gutgeschrieben.
6. Gewährleistung und zugesicherte Eigenschaften
Im Sinne von öffentlich-rechtlichen Vorschriften ist der Auftraggeber der Veranstalter. Dieser hat somit das Einhalten von Ordnungsvorschriften (z.B. wegen Lärmbelästigung) zu gewährleisten. Die HeimatFoods haftet ihrerseits, außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Veranstalter haftet für alle Schäden etwa an Gebäuden oder Inventar, welche durch Veranstaltungsteilnehmer-, Mitarbeiter oder sonstige Dritte welche dem Veranstalter zuzuordnen sind (z.B. Gäste) oder durch ihn selber verursacht werden. Ansprüche des Auftraggebers wegen fehlender wesentlicher Eigenschaften können nur dann geltend gemacht werden, wenn diese von HeimatFoods ausdrücklich zugesichert worden sind. Der Auftraggeber hat mit der Beauftragung von HeimatFoods auch deren kreative Fähigkeiten zum Vertragsgegenstand gemacht. Insofern ist es HeimatFoods gestattet im Rahmen des erteilten Auftrages hier einen gewissen Ermessensspielraum auszuüben. Daher ist es Sache von HeimatFoods zur bestmöglichen Umsetzung des Auftrages einzelne Komponenten oder Mitarbeiter nach eigener Überzeugung auszuwählen, sofern dies nicht im Widerspruch zu bereits zugesicherten Eigenschaften steht. HeimatFoods kann hierbei auch gleichwertige Produkte gegeneinander austauschen, wenn HeimatFoods es für erforderlich hält. Auch hier sind natürlich zugesicherte Eigenschaften und besondere Interessen des Auftraggebers stets zu berücksichtigen, sofern diese vereinbart sind.
7. Speisenmitnahme
Für Speisen, die von Gästen mitgenommen bzw. dem Kunden überlassen werden, übernimmt HeimatFoods nach Beendigung des Caterings/Abschluss der Veranstaltung keine Haftung. Es kann nach Abgabe keine Kontrolle auf eine ausreichende Erhitzung der Speisen mehr stattfinden. Des Weiteren sind kühlpflichtige Speisen nicht für den Transport geeignet.
Wir raten daher von der Mitnahme der Speisen ab.
8. Schlussbestimmungen
Abweichungen von den vorliegenden Bedingungen müssen in Textform festgehalten sein. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Berlin.